Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Gattungsschuld, Beschaffung möglich
Gattungsschuld, Beschaffung möglich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Händler H hat drei neue Computer des Typs "HX 5" der Herstellerin Birne günstig angekauft. Gamerin G bestellt einen der Computer, H sagt die Lieferung zu. In der folgenden Nacht brennt die Lagerhalle des H inklusive der drei Computer ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gattungsschuld, Beschaffung möglich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass H ihr einen Computer des Typs "HX 5" übergibt und übereignet (§ 433 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob die Übergabe und Übereignung für V unmöglich ist, bestimmt sich nach der Art der vereinbarten Schuld.
Ja, in der Tat!
3. Vorliegend haben H und G eine Stückschuld vereinbart.
Nein!
4. Die Leistungspflicht des H ist wegen Unmöglichkeit nach § 275 Abs.1 BGB erloschen.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. G kann von H Übergabe und Übereignung eines Computers des Typs "HX 5" verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FML
6.12.2021, 19:06:38
Wenn H die Computer hier lokal lagert fehlen mir aber Ausführungen zur beschränkten
Gattungsschuld/
Vorratsschuld.
Lukas_Mengestu
7.12.2021, 09:37:50
Danke FML, wir haben nun einen entsprechenden Vertiefungshinweis mit aufgenommen, in dem wir die
Vorratsschuldschon einmal anteasern. Da es hier an Anhaltspunkten dafür fehlte, dass die Beschaffungspflicht auf den Vorrat begrenzt sein sollte, wäre im Ergebnis die Begrenzung auf den Vorrat hier aber eher abzulehnen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Julian
13.1.2022, 14:08:18
Hi Lukas, was für Anhaltspunkte müssten vorliegen um eine Vorratsbegrenzung anzunehmen? Reicht es nicht aus, wenn der Vorrat des Verkäufers zerstört wird, jedoch nicht ersichtlich ist, dass er diese Ware erneut/häufiger im Angebot hat?
Lukas_Mengestu
13.1.2022, 17:41:07
Hallo Julian, vielen Dank für Deine Nachfrage. Maßgeblich für eine Vorratsbegrenzung ist die Vereinbarung der Parteien. Ausweislich des Sachverhaltes und der Illustration einigen sich H und G lediglich über den Kauf eines Computers des Typ HX5. Eine weitere Eingrenzung auf Computer, die sich im Lager des H befinden, haben sie nicht vorgenommen (z.B. nur solange der Vorrat reicht). Aus objektiver Sicht ist es nicht ersichtlich, dass H seine Leistung auf sein Lager beschränken wollte. Insofern schuldet er die Beschaffung auf dem Markt. Ich hoffe dadurch wird es jetzt klarer :-) Beste Grüße, Lukas
Julian
14.9.2024, 20:48:35
In der zweiten Frage dieser Aufgabe taucht die Person V auf, welche hier H heißen müsste.
Christian Leupold-Wendling
15.9.2024, 12:11:03
Hallo Julian, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team