Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Vorratsschuld: Untergang des Vorrats
Vorratsschuld: Untergang des Vorrats
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wieder kauft Gamerin G bei Händler H einen Computer "HX 5". H hat den Computer mit dem Hinweis angeboten, dass das Angebot nur gilt, "solange der Vorrat reicht". In der folgenden Nacht brennt die Lagerhalle mitsamt seiner drei Computer ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorratsschuld: Untergang des Vorrats
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass H ihr einen Computer des Typs "HX 5" übergibt und übereignet (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob die Übergabe und Übereignung für V unmöglich ist, bestimmt sich nach der Art der vereinbarten Schuld.
Ja!
3. Die Parteien können auch vereinbaren, dass sich die Beschaffungspflicht des Schuldners auf seinen Vorrat beschränkt.
Genau, so ist das!
4. G und H haben sich auf eine "normale" Gattungsschuld geeinigt.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die Leistungspflicht des H ist wegen Unmöglichkeit nach § 275 Abs.1 BGB erloschen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
20.7.2022, 12:34:38
Ein solcher Fall kann ja schnell ins AGB-Recht führen. Prüft man die Einbeziehung und Wirksamkeit der
Vorratsschuld-Klausel als Teil des Kaufvertrages unter “Anspruch entstanden” oder erst, wenn sie für die
Unmöglichkeitrelevant wird, unter “Anspruch erloschen”?
Nora Mommsen
9.8.2022, 11:58:57
Hallo QuiGonTim, die Wirksamkeit einer Klausel ist immer dort zu prüfen, wo sie relevant wird. Vorliegend ist der Anspruch auf einen Computer entstanden. Die Frage der
Vorratsschuldist entscheidend für die
Unmöglichkeit, daher ist in diesem Fall dort die entsprechende Einbeziehung zu prüfen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Paulah
11.11.2024, 09:48:15
Die Aufgabe beginnt mit "Wieder kauft ..." Im ersten Durchlauf gibt es dazu eine andere Aufgabe, auf die sich das "wieder" bezieht. In den Wiederholungen kommen die Aufgaben aber nicht immer direkt hintereinander.