Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Vorratsschuld: Untergang des Vorrats
Vorratsschuld: Untergang des Vorrats
19. Mai 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wieder kauft Gamerin G bei Händler H einen Computer "HX 5". H hat den Computer mit dem Hinweis angeboten, dass das Angebot nur gilt, "solange der Vorrat reicht". In der folgenden Nacht brennt die Lagerhalle mitsamt seiner drei Computer ab.
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Einordnung des Falls
Vorratsschuld: Untergang des Vorrats
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass H ihr einen Computer des Typs "HX 5" übergibt und übereignet (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob die Übergabe und Übereignung für V unmöglich ist, bestimmt sich nach der Art der vereinbarten Schuld.
Ja!
3. Die Parteien können auch vereinbaren, dass sich die Beschaffungspflicht des Schuldners auf seinen Vorrat beschränkt.
Genau, so ist das!
4. G und H haben sich auf eine "normale" Gattungsschuld geeinigt.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die Leistungspflicht des H ist wegen Unmöglichkeit nach § 275 Abs.1 BGB erloschen.
Ja!
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