Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Entstehung von Schuldverhältnissen

Einseitiges Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB)

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Einseitiges Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB)

24. März 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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As Teddyhamster Sir Henry ist ausgebüxt. Damit er ihn endlich wieder in die Arme schließen kann, hängt A in der Nachbarschaft Flugblätter aus. Darin verspricht er dem Finder eine Belohnung von 50€. Nachbar N bringt Sir Henry zurück. Von dem Flugblatt wusste er nichts.

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