Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Klassiker im Öffentlichen Recht
Fraport-Urteil (BVerfG, 22.02.2011): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Fraport-Urteil (BVerfG, 22.02.2011): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A plant eine Demo gegen Abschiebungen im Flughafen der F-AG (F), welche zu 70 % im Eigentum der öffentlichen Hand und zu 30 % in privatem Eigentum liegt. F ist dagegen und erteilt A ein Hausverbot.
Diesen Fall lösen 86,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
In dieser Entscheidung begründet das BVerfG die unmittelbare Grundrechtsbindung von juristischen Personen des Privatrechts, die zu mehr als 50 % vom Staat beherrscht werden. Kernaussage: „Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fällt die von A geplante Demonstration bereits aus dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit heraus, da sie nicht die Anforderungen des Versammlungsbegriffs erfüllt?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unterliegen im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?
Ja!
3. Kann A sich gegenüber F unmittelbar auf die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG berufen?
Genau, so ist das!
4. Unterliegen von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?
Ja, in der Tat!
5. Muss die F-AG grundrechtsverpflichtet sein, damit A sich gegenüber der F-AG auf die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) berufen kann, muss die F-AG grundrechtsverpflichtet sein?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Larissa3
29.10.2022, 16:54:54
Wie ist es, wenn weniger als die Hälfte in der öffentlichen Hand liegt? Würde man dann auf die mittelbare Drittwirkung abstellen?
Nora Mommsen
3.11.2022, 13:52:37
Hallo Larissa3, die mittelbare Drittwirkung bezeichnet die Konstellation, dass Zivilgerichte bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, den sogenannten "Einfallstoren für die Grundrechte" ebendiese auch bei der Beurteilung der Rechtsverhältnisse zwischen zwei Privaten nicht grundrechtsverpflichteten beachten müssen. Würde ein Zivilgericht entscheiden, wäre dies verpflichett die jeweiligen Grundrechte von A und dann auch F in Form des Art. 12 I GG zu beachten. Auf diesen kann sich F als nicht Grundrechtsverpflichtete nämlich dann berufen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team