Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Strukturprinzip Rechtsstaat
Gesetzesvorbehalt bei staatlichem Informationshandeln („Osho“)
Gesetzesvorbehalt bei staatlichem Informationshandeln („Osho“)
9. Mai 2023
27 Kommentare
4,7 ★ (132.241 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Zuge einer öffentlichen Diskussion um neue religiöse Bewegungen Ende der 1970er-Jahre bezeichneten Mitglieder der Bundesregierung die Osho-Bewegung u.a. als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Jugendsekte. Der M e.V., ein Meditationsverein der Osho-Bewegung, ist empört.
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