Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 6
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 6
23. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T bietet O die Möglichkeit an, aus der DDR zu fliehen. Dafür verlangt er jedoch einen “Maklerlohn” in Höhe von € 3.000. Ansonsten würde er O halt nicht helfen.
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