Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 8
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 8
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O will für sich ein Wohnhaus bauen. T verlangt von O € 3.000, da er anderenfalls den Bau durch diverse Klagen massiv verlängern würde. O hat bereits einen festen Termin im Blick und ist auf diesen angewiesen, weshalb er zahlt.
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Einordnung des Falls
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 8
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Tat stellt sich als rechtswidrig dar.
Ja, in der Tat!
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