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Verwerflichkeit bei Fluchthilfe gegen Entgelt (§ 253 Abs. 2 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Verwerflichkeit bei Drohung mit Klagen und Bauverzögerung (§ 253 Abs. 2 StGB)
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Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs beim Raub (§ 250 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB)
T drückt Kassiererin K einen 28cm langen, spitz zulaufenden Schraubendreher an die Hüfte, um vorzutäuschen, er sei im Besitz einer Schusswaffe. Drohend fordert er Geld. Die verängstigte K bemerkt den Schraubendreher nicht, ist von Ts Auftreten aber so eingeschüchtert, dass sie T die Kasse plündern lässt.