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Verwerflichkeit bei Drohung mit Klagen und Bauverzögerung (§ 253 Abs. 2 StGB)

einfach
schwer
9. Juli 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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O will für sich ein Wohnhaus bauen. T verlangt von O € 3.000, da er anderenfalls den Bau durch diverse Klagen massiv verlängern würde. O hat bereits einen festen Termin im Blick und ist auf diesen angewiesen, weshalb er zahlt.

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