Bsp für typische Dienstverträge

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

D möchte unbedingt professioneller Geiger werden. Leider ist er noch sehr unerfahren. Daher schließt er mit der Musikprofessorin P einen Vertrag über 10 Unterrichtsstunden gegen Zahlung von €1.000.

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Einordnung des Falls

Bsp für typische Dienstverträge

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der zwischen D und P geschlossene Vertrag über 10 Stunden Geigenunterricht für €1.000 ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB).

Genau, so ist das!

Durch einen Dienstvertrag (§ 611 BGB) verpflichtet sich der Dienstverpflichtete zur Vornahme der versprochenen Dienste gegen die Zahlung einer vereinbarten Vergütung. Bei den Diensten kann es sich um Tätigkeiten aller Art handeln (§ 611 Abs. 2 BGB), die einmalig oder auf Dauer angelegt sind. Der Dienstverpflichtete schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung. P hat sich verpflichtet, 10 Stunden Geigenunterricht abzuleisten. Dies ist eine Tätigkeit und somit ein Dienst. D hat sich dafür zur Zahlung von €1.000 und damit zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.
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