Verhindern einer Selbsttötung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O möchte sein Leben beenden, indem er sich mit einem Messer die Pulsadern aufschneidet. Als er gerade ansetzt, stürzt sich sein deutlich stärkerer Freund T auf ihn und fixiert ihn solange, bis Hilfe eintrifft.
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Einordnung des Falls
Verhindern einer Selbsttötung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den O fixiert, übt er Gewalt an diesem aus (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Nötigungshandlung des T ist als verwerflich einzustufen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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