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Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf elektronische Klageerhebung
Sachverhalt
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Elektronische Klageerhebung – Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung
L erhält einen Widerspruchsbescheid mit Belehrung über die Möglichkeit der Klageerhebung „schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“. L meint, die Belehrung sei unrichtig, weil die E-Mail-Adresse des Gerichts fehlt.
Klagefrist gewahrt durch Klageerhebung beim unzuständigen Gericht?
K erhebt ohne anwaltliche Vertretung fristgerecht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sache wird an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hält die Klageerhebung mangels Postulationsfähigkeit für unwirksam und die Klage für unzulässig.