Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Typischerweise schnell erledigte Verwaltungsakte – Feststellungsinteresse? (BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 6 C 2.22)
K beging früher als Hooligan verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Spielen des Vereins D. Am 27.04.2019 findet ein Derby zwischen D und S statt. Daher erteilt das Polizeipräsidium P dem K mit Bescheid vom selben Tag ein zeitlich begrenztes Betretungs- und Aufenthaltsverbot rund um Ds Stadion.
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Erfordernis eines vorherigen Antrags bei der Behörde im einstweiligen Rechtsschutz (VGH München, Beschl. v. 16.05.2023)
Seit 20 Jahren erhält Gizem (G) jährlich auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Tischen auf dem Bürgersteig vor Gs Bar von der zuständigen Behörde (B). Im Winter 2021 erteilt B auf Antrag der G zusätzlich eine bis März 2022 befristete Genehmigung zum Aufstellen von Heizstrahlern, weil aus Gründen des Infektionsschutzes der Gastronomiebetrieb nur noch im Freien zulässig ist.
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Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Klage
Der in den USA lebende K erhält am 08.01.2015 einen Zahlungsbescheid der Behörde B, mit der Rechtsbehelfsbelehrung „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift Klage beim Verwaltungsgericht G (inklusive Adresse) erhoben werden“. Ks Klage geht am 24.08.2015 bei Gericht ein.
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Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung beim unzuständigen Gericht
K erhebt ohne anwaltliche Vertretung fristgerecht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sache wird an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hält die Klageerhebung mangels Postulationsfähigkeit für unwirksam und die Klage für unzulässig.
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Vollständigkeit einer Rechtsmittelbelehrung für Klageerhebung in elektronischer Form
L erhält einen Widerspruchsbescheid mit Belehrung über die Möglichkeit der Klageerhebung „schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“. L meint, die Belehrung sei unrichtig, weil die E-Mail-Adresse des Gerichts fehlt.
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Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen ungewöhnlich langen Postlaufs
A klagt gegen einen abgelehnten Asylantrag. Die Klagefrist endet am 01.06. P, der Anwalt des A, gibt die Klageschrift am 30.05. zur Post, sie geht aber erst am 06.06. beim Verwaltungsgericht ein. Dieses hält die Klage für verfristet. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache
Gegen den afghanischen Staatsangehörigen A ergeht ein Bescheid, mit dem sein Asylantrag abgelehnt wird. Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung enthält den Zusatz, dass eine dagegen gerichtete Klage „in deutscher Sprache abgefasst“ sein muss. Drei Wochen später erhebt A Klage.