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Begründetheit des Eilrechtsschutzes: Summarische Prüfung und Glaubhaftmachung
Sachverhalt
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Glaubhaftmachung und summarische Prüfung bei einstweiliger Anordnung (§ 123 Abs. 1 VwGO)
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Keine Vorwegnahme der Hauptsache beim einstweiligen Rechtsschutz
Baubehörde B versagt Immobilienhai H die Erteilung einer Baugenehmigung. Hs Aktionäre haben mit dem alsbaldigen Neubau kalkuliert, sodass H schnellstmöglich eine Baugenehmigung erlangen will. Er stellt daher einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO, gerichtet auf den vorläufigen Erlass der Baugenehmigung.