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Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Fall zur Statthaftigkeit § 123 VwGO: einstweiliger Rechtsschutz gegen Schwarzbau des Nachbarn - Jurafuchs
Miesepeter P findet heraus, dass Nachbarin N auf dem Nachbargrundstück ohne Baugenehmigung den Bau eines Hauses angefangen hat. Er ist der Meinung, N würde die Grenzabstände nicht einhalten. Er will, dass die Baubehörde (B) N den Bau untersagt, bevor das Haus errichtet ist.
1 Fall allgemeine Leistungsklage: Sicherungsanordnung
Gemeinde G hat mit dem Ausbau von öffentlichen Parkplätzen vor Ls Haus begonnen. L ist der Ansicht, der Bau wäre rechtswidrig, weil die Parkplätze zu nah an ihrem Grundstück gebaut werden. Sie stellt einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO. Sie begehrt, dass G die Bauarbeiten vorläufig einstellt.
1 Fall Verpflichtungsklage: Regelungsanordnung
Miesepeter P findet heraus, dass Nachbarin N auf dem Nachbargrundstück ohne Baugenehmigung den Bau eines Hauses angefangen hat. Er ist der Meinung, N würde die Grenzabstände nicht einhalten. Er will, dass die Baubehörde (B) N den Bau vorläufig untersagt, bevor das Haus errichtet ist.
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Keine Vorwegnahme der Hauptsache
Baubehörde B versagt Immobilienhai H die Erteilung einer Baugenehmigung. Hs Aktionäre haben mit dem alsbaldigen Neubau kalkuliert, sodass H schnellstmöglich eine Baugenehmigung erlangen will. Er stellt daher einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO, gerichtet auf den vorläufigen Erlass der Baugenehmigung.
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache
Es ist wichtig, dass Du in der Klausur die Unterschiede zwischen der Prüfung des Hauptsacheverfahrens und dem Eilrechtsschutz beachtest und deutlich machst, dass du sie kennst. Welche Aussagen stimmen?
Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Summarische Prüfung, Glaubhaftmachung
Gemeinde G hat mit dem Ausbau von Parkplätzen vor Ls Haus begonnen. L stellt einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO, gerichtet auf die vorläufige Unterlassung des Baus. Denn nach den Bauplänen würden die Parkplätze nur einen Meter vor ihrem Eingang gebaut werden. Nach den einschlägigen Vorschriften muss der Abstand bei mindestens 1,5 Metern liegen.
1 Fall Feststellungsklage: Sicherungsanordnung
Eine Verordnung der Gemeinde G bestimmt für Bezirk B, dass dort Prostitution verboten ist. Sexarbeiter P meint, „seine Straße“ sei davon nicht betroffen. Dies will er gerichtlich feststellen lassen. Er klagt und stellt einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO.
Statthaftigkeit § 123 VwGO: Verpflichtungsklage (Regelungsanordnung)
Lawra (L) möchte nach der Zwischenprüfung die Uni wechseln. Die Uni H lehnt ihre Bewerbung ab. L ist der Meinung, sie habe einen Anspruch auf einen Studienplatz. Weil das neue Semester in einigen Wochen beginnt, begehrt sie eine schnelle Entscheidung des Gerichts.
Statthaftigkeit § 123 VwGO: Feststellungsklage (Sicherungsanordnung)
Baubehörde B erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Gundula Gause (G). G weiß aufgrund ihrer guten Allgemeinbildung, dass der Bescheid nichtig ist, weil er B als Behörde nicht erkennen lässt. Nach einem Monat kündigt B an, dass Gs Haus nächsten Montag abgerissen wird.
Statthaftigkeit § 123 VwGO: Allgemeine Leistungsklage (Regelungsanordnung)
Landwirtin L hat einen Subventionsbescheid von der Gemeinde G erhalten. Als die Zahlungen fällig werden, zahlt G nicht. L hat mit Blick auf die anstehenden Zahlungen einige Investitionen getätigt. Sie benötigt die Auszahlung daher dringend.
Abgrenzung §§ 80, 80a VwGO zu § 123 VwGO
Lawra befasst sich zum ersten Mal mit dem vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Sie fragt sich, was die Normen des §§ 80, 80a VwGO und § 123 VwGO jeweils regeln. Welche Aussagen stimmen?