Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Grenzen der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 3 BGB) - nicht erfüllt
Grenzen der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 3 BGB) - nicht erfüllt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B beauftragt U für sie ein Haus zu bauen. Nach der Abnahme zieht B ein und stellt fest, dass wegen eines Fehlers des U Feuchtigkeit in die Wände zieht und Schimmel entsteht. Sie bittet U, dieses Problem zu beheben. U weigert sich, weil dies nur mit sehr hohen Kosten möglich wäre.
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Einordnung des Falls
Grenzen der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 3 BGB) - nicht erfüllt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist das Werk bei Gefahrübergang mangelhaft (§ 633 Abs. 2 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB).
Genau, so ist das!
3. U kann die Nacherfüllung verweigern, wenn ihm ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht.
Ja, in der Tat!
4. Die Nachbesserung des Mangels ist für U unzumutbar (§ 635 Abs. 3 BGB).
Nein!
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