Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Grundfall
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Grundfall
21. August 2025
16 Kommentare
4,7 ★ (18.197 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die BMX-begeisterte B möchte ihre defekten Fahrradlichter in der Werkstatt der U reparieren lassen. Erst nach der Abnahme des Rads bemerkt B, dass die Lichter nach wie vor nicht funktionieren. B setzt U eine Frist von 14 Tagen, welche erfolglos abläuft.
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