Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB

Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungsvertrag, Steuerberater

Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungsvertrag, Steuerberater

5. Dezember 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A hat den Überblick über seine Finanzen verloren und engagiert gegen Entgelt die Steuerberaterin S, die sich um seine steuerlichen Pflichten kümmern soll.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungsvertrag, Steuerberater

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A und S haben einen Dienstvertrag (§ 611 BGB) geschlossen.

Ja, in der Tat!

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in welchem sich der Schuldner zur Vornahme der versprochenen Dienste und der Gläubiger zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 611 Abs. 1 BGB). Bei den Diensten kann es sich um Tätigkeiten aller Art handeln (§ 611 Abs. 2 BGB), die einmalig oder auf Dauer angelegt sind. A und S haben die steuerliche Beratung durch S gegen ein Entgelt vereinbart. Dies stellt eine Tätigkeit und damit einen Dienst dar, sodass der Vertrag ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist.
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2. Der Dienstvertrag (§ 611 BGB) zwischen A und S hat eine Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand.

Ja!

§ 675 BGB erklärt für Dienst- und Werkverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt haben, Vorschriften des Auftragsrechts für anwendbar. Eine Geschäftsbesorgung ist eine selbstständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, die in der Wahrnehmung seiner Vermögensinteressen besteht, die eigentlich der Sorge des Geschäftsherrn obliegen. Eine Geschäftsbesorgung liegt in der Regel bei Bankgeschäften, Prozessführung, Rechts- und Vermögensberatung oder Treuhandverhältnissen vor. Man spricht auch von einem Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter oder einem Geschäftsbesorgungsvertrag. S verpflichtet sich, A steuerrechtlich zu beraten und sich um all seine steuerrechtlichen Angelegenheiten zu kümmern. Da S sich so selbstständig zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen des A verpflichtet, liegt ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand hat, vor.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RO

Rozaa

3.8.2023, 14:16:52

Was bedeutet die Anwendbarkeit von § 675 BGB konkret für die Klausurbearbeitung?

BI

Bilbo

17.8.2023, 14:14:13

Würde mich ebenfalls interessieren, vielleicht kann @[Carl Wagner](209004) weiterhelfen?

EVA

evanici

4.9.2023, 21:38:33

Könntet ihr auch noch einmal auf den Begriff "Dienste höherer Art" näher eingehen? zwischen Pflegediensten und Partnerschaftsvermittlungen klaffen nämlich jetzt Welten in meinem Kopf :D

ST

Strukturjonas

27.7.2024, 12:23:18

Mit hilft es, dass der

§ 627 BGB

auch von Vertrauensstellung spricht und Vertrauen brauche ich u. a. bei sehr privaten Angelegenheiten, wie z. B. wenn der Pflegedienst zu mir nach Hause kommt und mir beim Anziehen hilft. Genauso gebe ich bei Partnerschaftsvermittlungen viele private Informationen preis.

AS

as.mzkw

3.10.2024, 14:15:04

Wenn ich den Steuerberater explizit damit beauftrage, für mich meine Steuererklärung zu erstellen, würde es sich doch um einen Werkvertrag iSd § 6

31 BGB

handeln oder? So ja auch regelmäßig in den Fällen, in denen die Erstellung eines Gutachtens geschuldet wird.


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