Abgrenzung Dienst- oder Werkvertrag: Unternehmensanalyse
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmensberaterin U schließt mit der Kaufhauskette K-GmbH einen Vertrag über die Durchführung einer zweitägigen sog. „Unternehmensanalyse“. Gegenstand soll die Analyse der Organisation, Mitarbeitereffizienz, des Zeitmanagements und der Unternehmesführung sein. Dafür soll K €3.800 zahlen.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Dienst- oder Werkvertrag: Unternehmensanalyse
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der zwischen U und der K-GmbH geschlossene Vertrag über die Durchführung der Unternehmensanalyse ist als Dienstvertrag (§ 611 BGB) zu klassifizieren.
Ja!
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Manuela
28.8.2023, 07:59:41
Ist denn die Auswertung mit einer Dokumentation kein Erfolg? Die zuvor geleisteten Tätigkeiten werden doch schriftlich festgehalten. Auch wenn das nicht klar im SV steht, sollte man davon ausgehen können.
Manuela
28.8.2023, 08:02:22
Sorry, hat sich erledigt. Lt. Sv geht man wohl nicht davon aus, was ich allerdings befremdlich finde.
Natze
8.12.2023, 17:46:15
Also für mich ist eine Analyse im Ergebnis ein Gutachten. 🫣