Bsp für typische Dienstverträge (-)
Diesen Fall lösen 48,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H schließt mit Bauunternehmerin B einen Vertrag über die Errichtung eines Mehrfamilienhauses. B soll nach dem Vertrag die Bauleitung und Bauaufsicht übernehmen.
Einordnung des Falls
Bsp für typische Dienstverträge (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H und B haben einen Dienstvertrag (§ 611 BGB) geschlossen, da B Dienste der Bauleitung und Bauaufsicht übernehmen soll.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs kostenlos testen
evanici
4.9.2023, 21:23:29
Im Umkehrschluss würden die Tätigkeiten Bauleitung und Bauaufsicht alleine eher für einen Dienstvertrag sprechen?