Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mitarbeiterin Martha erkennt im Rahmen der Identifizierung eines neuen Vertragspartners einen Geldwäscheverdacht. Sie greift sofort zum Telefon und will diesen Geldwäscheverdacht melden.
Diesen Fall lösen 80,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt ein Geldwäscheverdacht vor, greifen die unternehmensinternen Maßnahmen zur Vermeidung des Geldwäschefalles.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im Anwendungsbereich des GWG müssen Verpflichtete einen Geldwäscheverdacht einer zuständigen Behörde melden.
Ja, in der Tat!
3. Die Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht nur, wenn eindeutig feststeht, dass im Rahmen der betroffenen Geschäftsbeziehung eine strafbare Geldwäsche begangen wurde oder wird.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.