Mindestpreiskartell unter Zementproduzenten
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C sind Produzenten von Zement und beliefern fast ausschließlich das Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen eines Treffens auf einer Baustoffmesse vereinbaren sie, dass eine Tonne Zement nicht unter €120 an Baustoffhändler verkauft werden solle.
Einordnung des Falls
Mindestpreiskartell unter Zementproduzenten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vereinbarung verstößt gegen das Kartellverbot (§ 1 GWB)
Ja, in der Tat!