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Erschließung gesichert bei späterer Herstellung der Erschließungsanlagen?
einfach
schwer97 % lösen richtig
9. Juli 2026
6 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheBauherr B möchte in einem Neubaugebiet ein Haus bauen. Die Erschließungsanlagen werden erst bei Fertigstellung des Hauses vorhanden sein.
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