Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Ausnahme)
Gemeinde G will die öffentliche Sicherheit erhöhen. Mangels freier Gebäude will sie ein Polizeirevier in einem Wohngebäude eröffnen. Im geltenden qualifizierten Bebauungsplan ist für das Grundstück und die Umgebung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 2 (Ausnahme)
Bürgermeisterin B will auf Wunsch der Gemeindebewohner in einem leerstehenden Gebäude eine kommunale Bücherei eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus.
Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
E vermietet seine Münchner Eigentumswohnung tageweise an Urlauber und Touristen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus. Dem Beamten B ist Es „Gebaren“ ein Dorn im Auge.
Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Funktionsweise der Zulässigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe eines Gebiets i.S.d. BauNVO (Ausnahme)
Immobilienhai E ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und das er mit dem ersten Supermarkt in diesem Gebiet bebauen möchte. Die Umgebung ist als reines Wohngebiet ausgewiesen.
Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Funktionsweise der Zulässigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe eines Gebiets i.S.d. BauNVO (Grundfall)
Immobilienhai E ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und das er mit einem Wohnhaus bebauen möchte. Die Umgebung ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert.