Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
Land L will ein Konsulat eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus. Ausländische Konsulate von L waren in der Vergangenheit mehrfach von Terroranschlägen betroffen.
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Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB): Grundfall
Die Feuerbestattung-GmbH will ein Krematorium mit Abschiedsraum errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus.
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Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB): Grundfall
Unternehmerin U will in einem Haus eine kleine Pension eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens in einem Sondergebiet
Ehepaar E will ein Haus in der Gemeinde G errichten. Dieses wollen sie nutzen, um am Wochenende der Großstadt zu entfliehen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Wochenendhausgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Ausnahme)
Priester P will die Kellerräume seiner Kirche nutzen, um verstorbene Geistliche beizusetzen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
U will ihr nicht erheblich belästigendes Warenlager in das Industriegebiet von G verlegen. Wenige Waren verkauft sie auch „ab Lager“. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus. Andere nicht erheblich belästigende Betriebe finden sich in dem Industriegebiet nicht.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Gewerbegebiet (Ausnahme)
Die Feuerbestattung-GmbH will ein Krematorium mit Abschiedsraum errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Gewerbegebiet (Grundfall)
Die Waste-AG möchte eine Sammelstelle für Sperrmüll errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im urbanen Gebiet
Unternehmerin U will in Berlin ein Hochhaus für Büros errichten. Die Nachfrage von Startups ist hoch. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein urbanes Gebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Ausnahme)
Unternehmerin U will noch eine weitere Tankstelle errichten, diesmal an einer vielbefahrenen Hauptstraße. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Kerngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Grundfall)
Unternehmerin U will direkt neben einem großen Parkhaus eine Tankstelle errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Kerngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Dorfgebiet
Die Milky-GmbH will eine Molkerei errichten, in der hochwertiger Bio-Käse aus französischer Milch hergestellt wird. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Dorfgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Dorfgebiet
Reitprofi R will ihren Lebenstraum erfüllen und eine Pferdezucht eröffnen. Die Pferde kann R allein von den Erträgen ihrer Äcker ernähren. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Dorfgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet (Ausnahme)
Unternehmer U will eine Großraumdisco eröffnen. Die Umgebung ist zu gleichen Teilen von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Mischgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Kleinsiedlungsgebiet
G will einen Betrieb mit Gewächshaus, Geräteschuppen und Ladengeschäft mit dazugehörigem Bürogebäude gründen, um Champignons und Tomaten zu züchten und ihre Ernte zu verkaufen. Der einfache Bebauungsplan weist für die Fläche ein Kleinsiedlungsgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet
Eigentümerin E will eine beleuchtete Werbetafel an der Seite eines Wohnhauses anbringen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Mischgebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im besonderen Wohngebiet (Ausnahme)
Unternehmer U will ein Casino eröffnen, das auf 60qm Platz für 20 Gäste bietet. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein besonderes Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im besonderen Wohngebiet (Grundfall)
Nachbarin N erfährt, dass Gemeinde G vor ihrem Fenster ein Krankenhaus errichten will. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein besonderes Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Ausnahme)
Gemeinde G will die öffentliche Sicherheit erhöhen. Mangels freier Gebäude will sie ein Polizeirevier in einem Wohngebäude eröffnen. Im geltenden qualifizierten Bebauungsplan ist für das Grundstück und die Umgebung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Grundfall)
Gastwirt G will ein großes Restaurant mit Platz für 800 Gäste eröffnen. Dafür hat er ein Grundstück in G im Blick. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus (200 Bewohner).
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Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 2 (Ausnahme)
Bürgermeisterin B will auf Wunsch der Gemeindebewohner in einem leerstehenden Gebäude eine kommunale Bücherei eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus.
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Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
E vermietet seine Münchner Eigentumswohnung tageweise an Urlauber und Touristen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus. Dem Beamten B ist Es „Gebaren“ ein Dorn im Auge.
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Besondere Ausnahmen nach § 1 Abs. 4-10 BauNVO
Gemeinde G weist in einem qualifizierten Bebauungsplan ein Kerngebiet (§ 7 BauNVO) aus und setzt fest, dass Vergnügungsstätten dort nur ausnahmsweise zulässig sind. Damit soll das Wohnen in der Innenstadt wieder interessant gemacht und die Attraktivität der Innenstadt gesichert werden.
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Funktionsweise der Zulässigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe eines Gebiets i.S.d. BauNVO (Grundfall)
Immobilienhai E ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und das er mit einem Wohnhaus bebauen möchte. Die Umgebung ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert.