Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Ausnahme)
Gemeinde G will die öffentliche Sicherheit erhöhen. Mangels freier Gebäude will sie ein Polizeirevier in einem Wohngebäude eröffnen. Im geltenden qualifizierten Bebauungsplan ist für das Grundstück und die Umgebung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
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Begriff des qualifizierten Bebauungsplans 2b
Baudezernent B hat in einen neuen Bebauungsplan Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen aufgenommen.