Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Abwandlung 2: Genehmigungsfreies Vorhaben
Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem freistehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 qm) für sein Fahrrad errichten. F's Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage eine Baugenehmigung.
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Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB): Grundfall
Unternehmerin U will in einem Haus eine kleine Pension eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus.
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Bestimmung Außenbereich (Außenbereichsinsel)
Dwight (D) will in Gemeinde S auf einer 1700m² großen Fläche einen dreigeschossigen „Businesspark" errichten, in dem sich Unternehmen einrichten könnten, die Papier oder Drucker verkaufen. Jurastudentin F soll erklären, wonach sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet.
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Wiederholung Ortsteil: Noch weniger klarer Fall
Rebecca (R), die beste Freundin von Laura und Madita, möchte auf ihrem Grundstück in der Nachbargemeinde N (2.000 Einwohner) auch ein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. In der näheren Umgebung stehen ohne erkennbare Struktur in willkürlicher Entfernung voneinander 25 Wohngebäude.
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Fall: Nutzungsänderung Altenheim
Dwight (D) will eine alte, genehmigte Pension stark renovieren, um sie künftig als Altersheim zu nutzen. Sie steht auf einem 4 ha großen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Gelände im Außenbereich. Er fragt Jurastudentin F nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
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Abwandlung zu § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB (3)
Das im Außenbereich zulässigerweise errichtete Fachwerkwohnhaus von Anwalt Cicero (C) ist abgebrannt. C will sofort ein gleichartiges Gebäude an selber Stelle errichten. Der Flächennutzungsplan weist eine Waldfläche aus.