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Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB): Fortpflanzungsfähigkeit muss bei Opfer noch vorhanden sein
Sachverhalt
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Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
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Verlust eines wichtigen Gliedes trotz Prothese (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T geht mitten in der Limburger Altstadt mit einer Axt und einem Beil auf die O los. Dabei trennt er ihr rechtes Bein ab. O erhält später eine Beinprothese. Damit sieht man ihr beim Gehen das Handicap gar nicht mehr an. Sie kann damit auch mit einem Fahrrad oder mit Inlineskates fahren.