Normative Bestimmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O erschießen. Als T gerade die Tür eintritt und die Schwelle zum „Jetzt-geht-es-los“ überschreitet, sieht er ein Kind neben O im Raum. T flieht, weil er Angst hat, dass das Kind ihn verrät und eine Haft für ihn nicht in Betracht kommt.
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Einordnung des Falls
Normative Bestimmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der herrschenden Ansicht innerhalb der normativen Theorien freiwillig aufgegeben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Theorie wird der Normzweck des Rücktritts angeführt.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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