Psychologische Betrachtung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O erschießen. Als T gerade die Tür eintritt und die Schwelle zum „Jetzt-geht-es-los“ überschreitet, sieht er ein Kind neben O im Raum. T flieht, weil er Angst hat, dass das Kind ihn verrät und eine Haft für ihn nicht in Betracht kommt.
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Einordnung des Falls
Psychologische Betrachtung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der herrschenden Ansicht freiwillig aufgegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Begründet wird die Theorie unter anderem mit dem Wortlaut.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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