Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erwischt seinen Ex-Freund O im Kino mit D. T wird sauer und möchte mit O alleine reden. Daher geht er zu den beiden und bedroht D mit einer Waffe, damit dieser geht. Als O beruhigend auf T einredet, steckt T die Waffe wieder ein und unterhält sich weiter mit O.
Einordnung des Falls
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!