Präventive Triage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Patient P ist Covid-19 erkrankt und benötigt Behandlung. Ärztin A verweigert ihm allerdings die Behandlung. A will die freien Intensivbetten für zukünftige schlimmere Fälle sichern. P verstirbt.
Einordnung des Falls
Präventive Triage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es handelt sich vorliegend um einen Fall der präventiven Triage.
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Ja!
2. Ärztin A trifft grundsätzlich die Pflicht, P zu behandeln.
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Genau, so ist das!
3. A hat sich auch gemäß §§ 212, 13 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem sie dem P die lebensnotwendige Behandlung verweigerte.
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Ja, in der Tat!
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bibu knows best
22.6.2022, 15:20:58
Ich hab eine Verständnisfrage. Würde es nicht gegen das Verbot der Ex ante triage verstoßen, wenn zB ein sehr alter Mensch nicht mehr auf eine Organ Spende Liste kommt?

Lukas_Mengestu
23.6.2022, 14:26:48
Hallo bibu knows best, hier musst Du mit den Begrifflichkeiten etwas aufpassen. Im vorliegenden Fall geht es um die präventive Triage, in der zwar noch keine Triage-Situation vorliegt, aber man schon im Hinblick auf eine solche Situation entsprechende Maßnahmen trifft (zB wurden ja auch viele nicht notwendige OPs erst einmal verschoben). Im Gegensatz zur "präventiven" Triage, liegt bei der "ex ante Triage" eine Situation vor, in der die Zahl der Patienten die Behandlungskapazitäten bereits überschreitet. Eine Kollision besteht hier bereits. So verhält es sich auch bei Organspenden. Die Wartelisten existieren ja einzig aus dem Grund, weil die Zahl der Patienten die Zahl der verfügbaren Organe bei weitem übersteigt. Hier ist dann auszuwählen, wer eine Chance auf ein Organ bekommt. Dies ist grundsätzlich indes aber im Hinblick auf die bestehende rechtfertigende Pflichtenkollision gerechtfertigt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team