Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Korrektur Rücktrittshorizont 1
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Korrektur Rücktrittshorizont 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O töten. Dazu sticht er auf O ein und denkt nach dem letzten Stich, dass O an den Verletzungen stirbt. O steht jedoch auf und sagt, dass er jetzt ins Krankenhaus gehen werde. T bekommt Mitleid mit O und möchte diesen nicht mehr töten.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Korrektur Rücktrittshorizont 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zum Zeitpunkt nach dem letzten Stich liegt ein unbeendeter Versuch vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Rücktrittshorizont des T hat sich korrigiert.
Ja!
Fundstellen
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