Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Korrektur Rücktrittshorizont

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Korrektur Rücktrittshorizont

17. August 2025

2 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T möchte O töten. Dazu schlägt er erst mit einem Hammer auf Os Kopf. Dann sticht er mit einem Messer (knapp 20cm lang) in Os Hals. Da T denkt, dass O jetzt sicher sterben würde, geht er in die Küche und raucht. Als er ein Röcheln des O hört, drückt er O ein Kissen ins Gesicht, damit ihn niemand hört. Nachdem er dies ein paar Mal getan hat, merkt er, dass O doch nicht lebensgefährlich verletzt ist. Aus Mitleid bringt er den Versuch jedoch nicht zu Ende.

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