Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Korrektur Rücktrittshorizont 3
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Korrektur Rücktrittshorizont 3
3. April 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte O mit einem Bumerang töten. T wirft diesen auf O, verfehlt jedoch. In diesem Moment bereut T die Tat und freut sich, dass er den Versuch noch nicht beendet hat. Kurz darauf kommt der Bumerang jedoch zurück und trifft O lebensgefährlich. T flieht. Ein Dritter rettet O.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Korrektur Rücktrittshorizont 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein unbeendeter Versuch vor, bevor der Bumerang zurückkommt.
Ja, in der Tat!
3. Der Rücktrittshorizont des T hat sich korrigiert.
Ja!
Fundstellen
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