Gewaltanwendung
leichtmittelschwer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schlägt den O bewusstlos, um diesen sodann angekettet in einem verlassenen Waldstück sich selbst zu überlassen.
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Einordnung des Falls
Gewaltanwendung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den O bewusstlos schlägt, hat er Gewalt (§ 234 Abs. 1 Var. 1 StGB) ausgeübt.
Ja!
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2. T hat sich des O "bemächtigt" (§ 234 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. O befindet sich in einer "hilflosen Lage" (§ 234 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
4. In diese "hilflosen Lage" hat T den O auch versetzt (§ 234 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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