Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Menschenraub, § 234 StGB
Kein menschenraub ("Doppelter Zwang")
Kein menschenraub ("Doppelter Zwang")
26. August 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (2.883 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T betritt eine Bankfiliale und zwingt den Mitarbeiter O unter Vorhaltung einer Schusswaffe, ihn zum Safe zu begleiten und den Inhalt in Ts Tasche zu packen. O kommt dieser Forderung aus Angst nach.
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