Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Ausgeschlossen, wenn Unternehmer die Nacherfüllung verweigern darf
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Ausgeschlossen, wenn Unternehmer die Nacherfüllung verweigern darf
30. August 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (24.719 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B liebt Blumen und möchte sich von U den Garten verschönern lassen. U soll ein großes Beet voller dunkelroter Blumen angelegen. Nach der Abnahme fangen jedoch hellrote Blüten an zu spießen, die den gleichen Marktwert haben. U verweigert einen Austausch. Dieser wäre unverhältnismäßig teuer.
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