Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Ausgeschlossen, wenn Unternehmer die Nacherfüllung verweigern darf
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Ausgeschlossen, wenn Unternehmer die Nacherfüllung verweigern darf
31. Mai 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (21.348 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B liebt Blumen und möchte sich von U den Garten verschönern lassen. U soll ein großes Beet voller dunkelroter Blumen angelegen. Nach der Abnahme fangen jedoch hellrote Blüten an zu spießen, die den gleichen Marktwert haben. U verweigert einen Austausch. Dieser wäre unverhältnismäßig teuer.
Diesen Fall lösen 78,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Ausgeschlossen, wenn Unternehmer die Nacherfüllung verweigern darf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Werk ist bei Gefahrübergang frei von Mängeln (§ 633 Abs. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat B ein Nacherfüllungsanspruch (§ 635 Abs. 1 BGB)?
Ja!
3. U kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Genau, so ist das!
4. Ist der objektive Wert des Beetes gemindert?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Nach Abwägung der Umstände steht die Nacherfüllung in einem vernünftigen Verhältnis.
Nein!
6. Kann B - anstelle des von U verweigerten Nacherfüllunganspruchs - das Selbstvornahmerecht geltend machen (§ 637 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
4.8.2023, 10:01:39
Das heißt, der Besteller hat hier überhaupt keine Rechte, obwohl er nicht das vertraglich vereinbarte erhalten hat? Eine Minderung scheidet mangels objektive Wertminderung ja auch aus.
Leo Lee
10.8.2023, 17:45:37
Hallo Dogu, weil hier der Unternehmer die Nach
erfüllungverweigert, könnte der Besteller nunmehr zurücktreten gem. §§ 634 Nr. 3, 323 I Var. 2 BGB, wobei eine
Fristsetzung entbehrlichist aufgrund der Verweigerung, § 323 II Nr. 1 BGB :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Mar St
9.11.2024, 08:54:11
Müsste in dem Fall der Besteller dann Wertersatz leisten? Die Pflanzen lassen sich ja nur bedingt zurückgeben und der Unternehmer hat ja auch eine Leistung erbracht, die nicht zurückgegeben werden kann, oder? Oder kann man eine Fall des § 346 III anwenden? Wäre hier Nr. 1 einschlägig?

Cosmonaut
17.2.2025, 11:48:07
@[Leo Lee](213375) Die Auflösung / Weiterführung dieses Falles würde mich auch sehr interessieren!
Juraminator
21.4.2025, 10:35:09
push..
Waltrop
6.2.2025, 21:16:27
Warum wird hier pauschal angenommen, dass ein gemischtfarbenes Beet genauso wertvoll und zu gebrauchen wie ein einfarbiges Beet ist, nur weil die einzelnen Pflanzen den gleichen Wert haben?
sparfüchsin
11.5.2025, 15:36:55
Könntet Ihr bitte eine Aufgabe zu 637 III entwickeln?

Linne Hempel
28.5.2025, 15:43:08
Hallo sparfüchsin, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team