Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Ausgeschlossen, wenn Unternehmer die Nacherfüllung verweigern darf
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Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Ausgeschlossen, wenn Unternehmer die Nacherfüllung verweigern darf
18. April 2026
26 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B liebt Blumen und möchte sich von U den Garten verschönern lassen. U soll ein großes Beet voller dunkelroter Blumen angelegen. Nach der Abnahme fangen jedoch hellrote Blüten an zu sprießen, die den gleichen Marktwert haben. U verweigert einen Austausch. Dieser wäre unverhältnismäßig teuer.
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