Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Rücktritt (§§ 634 Nr. 3, 323, 326 Abs. 5 BGB) - Behebbarer Mangel (Qualitative Verzögerung)
Rücktritt (§§ 634 Nr. 3, 323, 326 Abs. 5 BGB) - Behebbarer Mangel (Qualitative Verzögerung)
26. August 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B beauftragt U für sie einen Blazer enger zu nähen. B probiert den Blazer an und stellt fest, dass dieser nicht so eng ist, wie abgemacht. Sie nimmt ihn dennoch ab. B setzt U eine Frist zur Nacherfüllung. U lässt diese erfolglos ablaufen. B erklärt U den Rücktritt.
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