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Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Unberechtigte Selbstvornahme/Vereitelung der Nacherfüllung
Sachverhalt
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Aufwendungsersatz im Mietrecht für Kosten der Selbstvornahme
M lebt in einer von V vermieteten Wohnung. Als im September bei Temperaturen von 18°C die Zentralheizung ausfällt, versucht sie vergeblich, ihren Vermieter telefonisch zu erreichen. Deshalb bestellt sie kurzerhand selbst einen Handwerker, der die Heizung wieder repariert (Kosten: €500). Sie verlangt von V Aufwendungsersatz.

Kündigung (§ 651 l BGB)
R bucht bei V einen Urlaub extra in einem Ferienclub, der Programm durch Animateure anbietet. Tatsächlich fehlen im Hotel jegliche Animateure. R fordert V erfolglos auf, spätestens innerhalb von zwei Tagen Animateure aufzutreiben. Daraufhin erklärt R, er möchte nach Hause fahren.