Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Unberechtigte Selbstvornahme/Vereitelung der Nacherfüllung
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Unberechtigte Selbstvornahme/Vereitelung der Nacherfüllung
21. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (16.016 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Berliner B beauftragt U ein Haus zu bauen. Nach Abnahme stellt sich heraus, dass das Dach undicht ist. B fordert U auf, den Mangel innerhalb von einem Monat zu beseitigen. Als U zur Baustelle des B fährt, verwehrt B ihm mehrfach den Zutritt. B lässt den Mangel durch W beseitigen.
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