Zivilrecht

Werkrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Unberechtigte Selbstvornahme/Vereitelung der Nacherfüllung

Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Unberechtigte Selbstvornahme/Vereitelung der Nacherfüllung

21. August 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Berliner B beauftragt U ein Haus zu bauen. Nach Abnahme stellt sich heraus, dass das Dach undicht ist. B fordert U auf, den Mangel innerhalb von einem Monat zu beseitigen. Als U zur Baustelle des B fährt, verwehrt B ihm mehrfach den Zutritt. B lässt den Mangel durch W beseitigen.

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