„Hühnerpest-Fall“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pharmaunternehmen P vertreibt unter anderem Impfstoff gegen Hühnerpest. Landwirtin L lässt ihre gesamte Hühnerfarm mit einer verseuchten Charge des Mittels impfen. Darauf erkranken alle Tiere an Hühnerpest und verenden. Ob P fahrlässig gehandelt hat, kann nicht festgestellt werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
„Hühnerpest-Fall“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat L eine Eigentumsverletzung erlitten (§ 823 Abs. 1 BGB), indem die Hühner an der Hühnerpest erkrankten und starben?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann ein Produzent grundsätzlich seine Waren ohne weitere Sicherungsmaßnahmen in Verkehr bringen?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat P eine kausale Verletzungshandlung begangen, indem es den verseuchten Impfstoff in Verkehr gebracht hat?
Ja!
4. Hat P das Inverkehrbringen des verseuchten Impfstoffs zu verschulden?
Genau, so ist das!
Fundstellen
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