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Konstruktionspflichtverletzung
Sachverhalt
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Beiläufiger Wunsch und § 16 Abs. 2 StGB
A ist höchst unzufrieden mit seiner derzeitigen Lebenssituation, was sein Arbeitskollege B weiß. Als A den B auf dem Flur im Büro trifft, sagt er zu B beiläufig: "Ich wünsche mir, ich wäre tot, dann hätte ich einen freien Kopf." B nimmt dieses Verlangen ernst und tötet den A am nächsten Tag.
Befundsicherungspflicht (Fabrikationsfehler)
A kauft bei Edeka eine Fanta-Mehrwegglasflasche des Herstellers Coca-Cola (C). Als A sie zu Hause öffnet, zerspringt die Glasflasche wegen Haarrisses im Glas in 1.000 Scherben, von denen eine das Auge der A trifft. Vor der Auslieferung hatte C die Flasche nicht nochmal kontrolliert. Es ist weder feststellbar, ob der Riss bei der Herstellung des C verursacht wurde, noch ob C bei der Produktion schuldhaft handelte.