Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Beachtung der Regeln der ärztlichen Heilkunst
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zahnarzt Z operiert die schwer herzkranke 17-jährige P unter Vollnarkose am Backenzahn, ohne einen Anästhesisten zurate zu ziehen. P stirbt nach der OP an Herzstillstand. Sie wäre allerdings auch bei Hinzuziehung des Anästhesisten gestorben.
Einordnung des Falls
Zahnarztfall (BGHSt 21, 59)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z ist der Tod der P objektiv zuzurechnen.
Nein, das trifft nicht zu!