Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Objektive Zurechnung

Geschwindigkeitsüberschreitung - Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Fahrlässigkeitsdelikten

Geschwindigkeitsüberschreitung - Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Fahrlässigkeitsdelikten

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A und B fahren mit überhöhtem Tempo in eine Kreuzung und stoßen zusammen. B stirbt. Wäre A mit zulässigem Tempo gefahren, hätte er auch nicht mehr vor der Kreuzung anhalten können. Er wäre aber aufgrund der besseren Bremsmöglichkeit 0,6 Sek. später am Ort des Zusammenstoßes angelangt und B hätte die Fahrspur bereits überquert gehabt.

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Einordnung des Falls

Geschwindigkeitsüberschreitungsfall (BGHSt 33, 61)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bei rechtmäßigem Alternativverhalten wäre der Unfalltod des B vermieden worden.

Ja!

Bei Fahrlässigkeitsdelikten muss im Rahmen der objektiven Zurechnung auch ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang bestehen. Dieser ist nach der Vermeidbarkeitstheorie gegeben, wenn der konkrete Erfolg bei pflichtgemäßen Alternativverhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen wäre.Wäre A pflichtgemäß mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gefahren, hätte der Zusammenstoß mit B mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden.Der Schutzzweckzusammenhang entfällt im Übrigen nicht dadurch, dass der Unfall genauso auf die überhöhte Geschwindigkeit des B zurückführbar ist. Der Zweck des im Verkehrsinteresse geschaffenen § 3 Abs. 3 StVO erfasst auch diesen Fall.
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