Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Kölbel: Objektive Zurechnung beim unechten Unterlassen (JuS 2006, 309)
Kölbel: Objektive Zurechnung beim unechten Unterlassen (JuS 2006, 309)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist der Pflege seiner gelähmten Frau F überdrüssig und versorgt sie nicht länger mit Nahrung. Dank der aufmerksamen Nachbarin N kommt F ins Krankenhaus. Dort steckt sich F mit einem gefährlichen Virus an. Sie stirbt daran, weil sie aufgrund der Mangelernährung zu schwach ist, das Virus abzuwehren.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kölbel: Objektive Zurechnung beim unechten Unterlassen (JuS 2006, 309)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem M es unterließ, die F mit Nahrung zu versorgen, hat er kausal ihren Tod verursacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. M ist der Tod objektiv zurechenbar, weil er allein wegen der unterlassensbedingten Konstitutionsschwäche aufgrund der Unterernährung eingetreten ist.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!