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Persönlicher Schutzbereich der Menschenwürde unabhängig von Fähigkeiten und Zustand
Sachverhalt
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Träger der Menschenwürde: juristische Personen (Art. 19 Abs. 3 GG)
Der deutsche „Sozialhelfer e.V.“ setzt sich für höhere Grundsicherungsbeträge ein. Die aktuellen Beträge würden keine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Durch diese gesetzlich festgelegte Höhe fühlt sich „Sozialhelfer e.V.“ nicht ausreichend in seiner Menschenwürde geschützt.
Träger der Menschenwürde: Schutz über den Tod hinaus
Die Anhänger einer Sekte möchten den Leichnam ihres verstorbenen Gurus G ausstellen. G hatte einer solchen Ausstellung zu Lebzeiten allerdings ausdrücklich widersprochen. Die Familie des G sieht die Menschenwürde des G durch die Ausstellung missachtet.