§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
5. Juli 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (13.318 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Sammler S kauft bei Galerist G ein Gemälde von Dalí für €100.000. Drei Jahre nach der Übergabe stellt sich heraus, dass das Bild gefälscht ist. S erklärt den Rücktritt, G beruft sich auf Verjährung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verfristung des Rücktritts hängt vom Nacherfüllungsanspruch ab.
Ja!
2. Der Rücktritt kann hier nicht wegen Verfristung unwirksam sein, denn der Nacherfüllungsanspruch ist nicht verjährt, sondern unmöglich.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!