§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
21. August 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Sammler S kauft bei Galerist G ein Gemälde von Dalí für €100.000. Drei Jahre nach der Übergabe stellt sich heraus, dass das Bild gefälscht ist. S erklärt den Rücktritt, G beruft sich auf Verjährung.
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