§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sammler S kauft bei Galerist G ein Gemälde von Dalí für €100.000. Drei Jahre nach der Übergabe stellt sich heraus, dass das Bild gefälscht ist. S erklärt den Rücktritt, G beruft sich auf Verjährung.
Einordnung des Falls
§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verfristung des Rücktritts hängt vom Nacherfüllungsanspruch ab.
Ja!
2. Der Rücktritt kann hier nicht wegen Verfristung unwirksam sein, denn der Nacherfüllungsanspruch ist nicht verjährt, sondern unmöglich.
Nein, das ist nicht der Fall!