Bestimmen als Anstifterhandlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Museumsangestellter A will seinen Chef schädigen. Er hängt ein bedeutendes Ölbild in einen unbewachten Flur und hofft, es werde gestohlen. Als Besucher T die günstige Gelegenheit bemerkt, entwendet er das Bild später in einer Nacht-und-Nebelaktion. Er hängt es zuhause auf.
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Einordnung des Falls
Bestimmen als Anstifterhandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T das Bild entwendet hat, hat er sich wegen Diebstahls strafbar gemacht (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A könnte sich wegen Anstiftung zum Diebstahl (§§ 242 Abs. 1, 26 StGB) strafbar gemacht haben. Eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat liegt vor.
Genau, so ist das!
3. A müsste T zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat „bestimmt“ haben (§ 26 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Teilweise wird vertreten, es reiche bloße Verursachung des fremden Tatentschlusses (sog. „Verursachungstheorie“) für das Bestimmen aus. Dafür genüge das Schaffen objektiver Tatanreize.
Ja!
5. Nach der Kommunikationstheorie (h.L.) muss zur objektiven Verursachung ein zumindest konkludenter Akt der Kommunikation zwischen Täter und Anstifter stattgefunden haben.
Genau, so ist das!
6. Die Unrechtspakttheorie verlangt einschränkend, dass zwischen den Beteiligten ein Unrechtspakt im Sinne eines kollusiven Zusammenwirkens existiert.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
meentangled
5.2.2024, 17:12:13
Hallo, vielen Dank für den Fall :) Zum allgemeinen Verständnis, würde man hier noch § 243 I 2 Nr. 5 ansprechen und annehmen, also dass das bedeutende Gemälde eine Sache von Bedeutung für für die Kunst und im Museum allgemein zugänglich ist und T § 243 I 2 Nr. 5 verwirklicht und A dazu angestiftet hat? Ist natürlich nicht der zentrale Punkt des Falls, ich fragte mich nur, ob ich da richtig gedacht habe. Liebe Grüße!
AJR
3.10.2024, 17:36:58
Ihr verwendet hier – sicher nicht absichtlich – ein geflügeltes Wort das gleichzeitig für ein Kriegsverbrechen (und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) der Nationalsozialisten steht. Ich fände es gut, gerade in einem juristischen Kontext historisch aufmerksamer zu sein.