Bestimmen als Anstifterhandlung 2

3. Dezember 2024

4,7(7.700 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A verprügelt Professor P, weil der As Strafrechtsklausur nur mit 8 Punkten bewertet hat. Als er fertig ist, fragt er seinen Kommilitonen K, der bisher nicht zur Tat entschlossen war: „Willst du auch noch?” Wie von A erwartet, schlägt K nun doch auf P ein.

Diesen Fall lösen 82,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Bestimmen als Anstifterhandlung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A könnte sich wegen Anstiftung zur Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem er K fragte „Willst du auch noch?”, §§ 223 Abs. 1, 26 StGB.

Ja, in der Tat!

Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Anstiftung sind: (1) Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat (2) Anstiftungshandlung: Bestimmen Ferner muss der Anstifter mit doppeltem Anstiftervorsatz, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. A hat K nach der Verursachungstheorie zur Körperverletzung bestimmt, als er ihn fragte, ob er auch noch wolle.

Ja!

Bestimmen meint das Hervorrufen des Tatentschlusses. Es ist strittig, welche Anforderungen genau an dieses Hervorrufen gestellt werden. Nach der Verursachungstheorie genügt bereits die Verursachung des Tatentschlusses durch beliebige Mittel.K hatte zunächst nicht vor, P zu schlagen. Als A ihn fragte, ob er, K, auch noch wolle, entschloss er sich jedoch zur Körperverletzung. As Frage hat Ks Tatentschluss damit kausal hervorgerufen. Nach der Verursachungstheorie hat A den K zu dessen Tat bestimmt.

3. Hat A den K auch nach der Kommunikationstheorie zu dessen Tat bestimmt?

Genau, so ist das!

Die (herrschende) Kommunikationstheorie verlangt, dass es zu einer Willensbeeinflussung im Wege eines offenen geistigen Kontakts zwischen Anstifter und Täter kommen muss.A hat K gefragt, ob er auch noch wolle. Dies bezog sich im Kontext der vorangegangenen Körperverletzung auf weitere Körperverletzungen gegen P. A hat K durch einen Kommunikationsakt (die Frage) zu einer Körperverletzung angeregt. Er hat K nach dieser Ansicht zur Tat bestimmt.

4. Auch nach der Unrechtspakttheorie hat A den K zu dessen Tat bestimmt.

Nein, das trifft nicht zu!

Nach der Unrechtspakttheorie bedarf es eines gemeinsamen Tatplans im Sinne eines Unrechtspakts. Der Täter verpflichtet sich dann im Rahmen dieses Unrechtspakts faktisch zur Tatbegehung.K hat nach As Frage ebenfalls auf P eingeschlagen. Über As Frage hinaus gab es keinerlei weitere Bestimmungen, Absprachen oder Übereinkünfte zwischen K und A. K hat sich A gegenüber damit nicht in einem Unrechtspakt derart zur Tat verpflichtet, dass von einer faktischen Bindung an einen gemeinsamen Tatplan oder einer Verpflichtung gegenüber A die Rede sein kann. Nach dieser Ansicht ist eine Anstiftung zur Körperverletzung zu verneinen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

jeci

jeci

19.2.2024, 13:08:36

Hier hat sich ein kleiner Buchstabendreher eingeschlichen! :)

Nora Mommsen

Nora Mommsen

19.2.2024, 16:16:36

Hallo jeci, danke für den Hinweis :) Das haben wir korrigiert. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen