Bestimmen als Anstifterhandlung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A verprügelt Professor P, weil der As Strafrechtsklausur nur mit 8 Punkten bewertet hat. Als er fertig ist, fragt er seinen Kommilitonen K, der bisher nicht zur Tat entschlossen war: „Willst du auch noch?” Wie von A erwartet, schlägt K nun doch auf P ein.
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Einordnung des Falls
Bestimmen als Anstifterhandlung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte sich wegen Anstiftung zur Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem er K fragte „Willst du auch noch?”, §§ 223 Abs. 1, 26 StGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat K nach der Verursachungstheorie zur Körperverletzung bestimmt, als er ihn fragte, ob er auch noch wolle.
Ja!
3. Hat A den K auch nach der Kommunikationstheorie zu dessen Tat bestimmt?
Genau, so ist das!
4. Auch nach der Unrechtspakttheorie hat A den K zu dessen Tat bestimmt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jeci
19.2.2024, 13:08:36
Hier hat sich ein kleiner Buchstabendreher eingeschlichen! :)
Nora Mommsen
19.2.2024, 16:16:36
Hallo jeci, danke für den Hinweis :) Das haben wir korrigiert. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team