Schaden und Schutzgesetz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Raserin R überholt auf der Autobahn an einer unübersichtlichen Stelle bei unklarer Verkehrslage ein Auto (§ 5 Abs. 2, 3 Nr. 1 StVO) und verursacht dadurch einen Unfall mit 10 km Rückstau. Der hinter R fahrende Großkanzleipartner P steht 2 Stunden in diesem Stau und verpasst dadurch ein Mandantengespräch, wodurch ihm ein Verdienstausfall von €10.000 entsteht.
Diesen Fall lösen 84,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schaden und Schutzgesetz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für den Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB ist auch die haftungsausfüllende Zurechnung erforderlich.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Verdienstausfallschaden des P fällt in den Schutzbereich des § 5 StVO.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
11.9.2023, 16:53:01
Ausgehend von eurem Schema zur Einführung in § 823 II gehe ich davon aus, dass auch die Kausalität bei der Haftungsausfüllung anzusprechen ist...
Law_yal_life
28.11.2023, 09:28:17
Liebes Jura-Fuchs-Team, könnt ihr eine Art Liste der Schutzgsetze mir nennen? Was sind so die typischen? Man kennt immer die § 303 StGB und die StVO? Aber gibt es da nicht noch mehr?
Leo Lee
3.12.2023, 09:41:43
Hallo Prädikatkandidat, wir können natürlich jetzt nicht alle hier erwähnen, da es sehr viele gibt! Beispiele sind jedoch: I. Europraecht = Art. 108 III 3 AEUV II. BGB = §§ 226, 394, 486, 551 III 1, 611a III. StGB = 123, 142, 153, 154 und noch sehr viele mehr! Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB 8. Auflage, Wagner § 823 Rn. 593 ff. (hier gibt es eine sechsseitige Liste!) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo