Schaden und Schutzgesetz
26. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Raserin R überholt auf der Autobahn an einer unübersichtlichen Stelle bei unklarer Verkehrslage ein Auto (§ 5 Abs. 2, 3 Nr. 1 StVO) und verursacht dadurch einen Unfall mit 10 km Rückstau. Der hinter R fahrende Großkanzleipartner P steht 2 Stunden in diesem Stau und verpasst dadurch ein Mandantengespräch, wodurch ihm ein Verdienstausfall von €10.000 entsteht.
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