Gastronomiekritik (Schmähkritik)
3. Juni 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gastronomie-Kritikerin K veröffentlicht nach einem Besuch des Lokals von L einen kritischen Zeitungsartikel. In diesem tituliert sie das Essen des L als eine „Portion Pinscherkot“, welches “wie hineingeschissen” und “zum Kotzen” sei.
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Einordnung des Falls
Gastronomiekritik (Schmähkritik)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Aussage der K handelt es sich um eine unwahre Tatsache (§ 824 Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem K den Artikel veröffentlicht hat, hat sie in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des L eingegriffen (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Der Eingriff durch K in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des L war auch rechtswidrig.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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