Käfighaltung (Systemkritik)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verein V veröffentlicht einen Zeitungsartikel, nach dem in Hühnerfarmen mit Käfighaltung immer vorsorglich Antibiotika verabreicht würden. H betreibt eine solche Hühnerfarm und kann nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Trotzdem gehen seine Einnahmen zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Käfighaltung (Systemkritik)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Aussage des V handelt es sich um eine unwahre Tatsache (§ 824 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat diese unwahren Tatsachen auch behauptet oder verbreitet (§ 824 Abs. 1 BGB).
Ja!
3. Die unwahren Tatsachen sind zur Kreditgefährdung eines anderen geeignet (§ 824 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Schutzbereich des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ist eröffnet, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen vorliegen.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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